Betriebs-Funk
Sie haben einen Betrieb oder Fuhrpark mit Lieferwagen/LKW die Sie in der näheren Umgebung Ihres Firmensitzes steuern wollen ? Dann ist dies der richtige Typ Funkgerät für Entfernungen bis zu 30 KM. Benutzen dürfen Sie dieses Gerät in der Bundesrepublik Deutschland wenn Sie gewillt sind, jeden Monat EUR 1,25 (pro Funkgerät) an die Bundeskasse zu zahlen und natürlich bei uns den entsprechenden Antrag auf Genehmigung durch das BAPT bei uns gestellt haben. 

Warum 30 KM ?    -    Ein Erfahrungswert, da danach die Erde schon so rund ist, das selbst bei völlig ebenen Gelände der Empfänger hinter der Erdkrümmung verschwunden ist. Und Funkwellen breiten sich geradlinig wie Licht aus, gehen also nicht um die Ecke. 
 

Aussnahmen bestätigen die Regel : 

  • Wenn Sie in Richtung Ihres Fahrzeuges einen Berg oder große Gebäude daswischen haben, kann die Reichweite auch mal nur 5 KM sein. Unter dieser Entfernung ist Ihr Funksignal normalerweise stark genug um alles zu durchdringen oder drumrum zu kommen.
  • Funken dürfen Sie rein rechtlich eh nur 20 KM, soweit erlaubt es Ihnen die VORNÖFA, das entsprechende Gesetz.Wenn es einmal doch weiter geht, warten in Ruhe den Besuch der Herren vom Funkkontrollmeßdienst ab. Die kommen regelmäßig alle paar Jahre oder öfter, wenn sich die anderen Nutzer auf Ihrem Funkkanal sich über Sie beschwert haben.
Deutschland
  • Antragsbearbeitung, Einreichung an Genehmigungsbehörde - bei uns kostenlos, im Geräte Preis enthalten
  • RETP Anmeldegebühr, einmalig, pro Kunde :  EUR 130,--
  • RETP Änderungen : EUR 60,-- je Vorgang
  • RETP Monatsgebühr, je Gerät : EUR 1,25
  • URL Ihrer Frequenzzuweisungsbehörde : http://www.bundesnetzagentur.de/
  • Antrag auf Frequenzzuteilung
Österreich
  • BMVIT Gebühren ins Österreich sind nur EUR 13,--
  • URL Ihrer Frequenzzuweisungsbehörde : http://www.bmvit.gv.at
  • Antrag auf Frequenzzuteilung (Erteilung einer Bewilligung)
Schweiz
  • URL Ihrer Frequenzzuweisungsbehörde http://www.bakom.ch
  • BAKOM Gebühren einmalig für Erteilung eine Konzession, zum Stundensatz CHF 210,--
  • Nutzungsgebühr je zugeteilte Vielfache von 12.5 kHz Kanalraster
  • 3 UHF Sammelfrequenzen können ab 1.1.2013 konzessionsfrei genutzt werden. Jedoch maximale Nutzung bis Ende 2015
  • BAKOM Gebühren sind je nach Einsatzregion unterschiedliche Jahresgebühren  z.B. 
  • 10 Handfunkgeräte, regionale Nutzung : CHF115,--, landesweite Nutzung CHF 240,--
  • 1 regionale Basisstation, bis zu 10 Hand/Mobilgeräte :  CHF 367,--
  • 1 landesweite Basisstation, bis zu 10 Hand/Mobilgeräte :  CHF 1836,--
Holland
  • Agentschaptelecom Anmeldung einmalig pro Kunde EUR 618,-- 
  • Agentschaptelecom Jahresbebühr EUR 345,-- zzgl 21%  MwSt.
  • URL Ihrer Frequenzzuweisungsbehörde http://www.agentschaptelecom.nl/
Pakistan
  • URL Ihrer Frequenzzuweisungsbehörde : http://www.fab.gov.pk/
  • Antrag auf Frequenzzuteilung : http://www.fab.gov.pk/images/pdf/Private%20Networks.pdf
Anträge
Sie sind noch nicht im Betriebsfunk tätig, würden aber gerne eine Lizenz beantragen ?
Laden sie sich hier das Antragsformular runter und senden Sie es uns per Fax unterschrieben zu,  zusammen mit Ihrer Gewerbeanmeldung. Den Rest erledigen wir für Sie.

Motorola GM350 - Display
Motorola KFz-Funkgerät in verschiedenen Ausführungen :
Taxifunk - ohne Selektivruf als GM350
Betriebsfunk - mit Selektivruf als GM950
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Stand : Dezember 2006
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