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Hinweis : Die nachfolgenden Dokumente wurden uns von den jeweiligen Herstellern zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen verweise auf Normen sind seitdem Verändert worden. Die e1 (Richtlinie 72/245/EWG mit der bisherigen Fassung der RL 95/54/EG) wurde geändert. Ab Januar 2006 gilt die neue RL 2004/104/EG. |
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Die Seriennummr muß beginnen mit 661...
oder größer für Geräte aus den Jahren 1996 bis 1999, bzw 081... oder größer für Geräte ab 2000 Die obige Zahl verschlüsselt das Ferigungsdatum in der Seriennummer des Gerätes nach folgendem Schema : Ziffer 1 = Letzte Ziffer des Fertigungsjahres Ziffern 2+3 = Jahrzehnt und Monat 81-92 => 1 = Januar, 2 = Februar usw, im Jahrzehnt 2000 61-72 => 1 = Januar, 2 = Februar usw, im Jahrzehnt 1990 41-52 => 1 = Januar, 2 = Februar usw, im Jahrzehnt 1980 21-32 => 1 = Januar, 2 = Februar usw, im Jahrzehnt 1970 |
Beispiel : 963xxx Gerät im Jahr 9 des Jahrzehntes 1990, im Monat 3 Gefertigt => März 1999 |
Zur Orientierung vergleichen Sie die Seriennummer Ihre Gerätes nach obigem Schlüssel |
e1 Richtlinie in
Bayern
unwirksam |
Lesen
Sie hier den EMV Runderlass |
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Lesen Sie im folgenden Text Seiten 61 + 62. Dieses Druckmittel gegenüber dem Hersteller zieht natürlich nur, wenn Sie das KFZ noch nicht gekauft haben |
EMV-Handbuch |
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Wenn Sie größere Flotten von älteren Funkgeräten einsetzen,
können Sie
für Ihre Geräte selbst eine e1 Einzelzulassung beantragen. Die Kosten hierfür liegen bei ca.EUR1000,-- pro Gerätetyp |
Folgenden Prüfinstitute sind uns bekannt (Liste erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit) : SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH , Burgstädter Strasse 20, 09232 Burgstädt |
Online auf der Homepage des KBA http://www.kba.de/Dresden/Akkreditierung/referenzliste_akkred_prueflaboratorien.htm www.regtp.de/technische regulierungen/ |
Stand : Januar 2006 |
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