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| Die Aufgaben und die Besonderheiten des Feuerwehrdienstes
sowohl bei Übungen als auch im Einsatz verlangen das Tragen bestimmter
Kleidung und Ausrüstungsgegenstande, die in persönliche und
zusätzliche Ausrüstung unterschieden werden und speziell
für jede Funktion in der Gruppe festgelegt sind. Die Gesamtheit der
persönlichen und zusätzlichen Ausrüstung wird als volle
Ausrüstung bezeichnet.
Die persönliche und zusätzliche Ausrüstung ist eine Schutzausrüstung im Sinne des Arbeitsschutzes und deshalb nur zweckentsprechend zu verwenden und pfleglich zu behandeln. Beim Übungsdienst wird die volle Ausrüstung bzw. die für die einzelnen Grundübungen festgelegte Ausrüstung getragen (s. Abb. 2... 5). Erleichterungen werden entsprechend den Gegebenheiten vom Leiter der Übung bzw. Gruppenführer angeordnet. Die persönliche Ausrüstung (s. Tab. 1) ist von den Einsatzkräften ständig einsatzbereit zu halten und vor jeder Übung vorschriftsmäßig anzulegen. Die zusätzliche Ausrüstung dagegen (s. Tab. 2) gehört zur Bestückung der Feuerwehrfahrzeuge und muß bei Übernahme der Fahrzeuge auf die Körpergröße des Übernehmenden eingestellt werden, um den richtigen Sitz beim Einsatz und bei der Übung zu garantieren (z. B. Länge der Traggurte an Atemschutzgeräten, an Tragbeuteln für Fangleinen usw.). Das Anlegen der zusätzlichen Ausrüstung erfolgt nach dem Kommando: „Aufsitzen.!“ bzw. bei Anhängefahrzeugen vor Beginn der Übung. |
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Melder und Gruppenführer in voller Ausrüstung |
Trupp von vorn in voller Ausrüstung |
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Angriffstrupp von hinten in voller Ausrüstung mit Druckluft-Atemgeräten |